Hygienekonzept

Quelle: https://www.hamburg.de/corona-sport/13899242/2020-05-12-sport-in-corona-zeiten/

Stand: 12.5.2020

Aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen hat der Senat am 26. Mai weitere Lockerungen unter anderem für den Sport in Hamburg auf den Weg gebracht. Durch eine entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung kann der Sportbetrieb in der Hansestadt unter Auflagen wieder aufgenommen werden.

Der Sportbetrieb auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen ist demnach zulässig, wenn die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt werden und Sportlerinnen und Sportler einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. In geschlossenen Räumen, wie Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, wo beim Trainieren die Atemfrequenz erhöht ist und damit ein höheres Infektionsrisiko besteht, gilt ein Mindestabstand von 2,5 Metern bei der Sportausübung. Der Abstand zwischen den Geräten ist entsprechend zu gewährleisten. Zudem ist sicherzustellen, dass die Räume ausreichend belüftet werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Umkleide- und Duschräume dürfen jeweils nur einzeln, d.h. von einer Person zeitgleich genutzt werden. Die Duschen und Umkleideräume sind zudem mehrmals täglich zu reinigen. Gleiches gilt für Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden. Auch die Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. Die Nutzung angeschlossener Wellness- und Saunabereiche bleibt untersagt.

Die Hamburger Schulsporthallen stehen ab Dienstag nach Pfingsten (2.6.) wieder für die Nutzung durch die Hamburger Sportvereine zur Verfügung. Diese können die Hallen dann wochentags ab 17 Uhr nutzen.

Alle Anbieter, Betreiber und Vereine sind zudem aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. Das gilt unabhängig davon, ob die Sportausübung im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern im Freien bzw. 2,5 Metern bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler unter Angabe des Datums erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen und entsprechende Einrichtungen weiterhin nicht betreten.

Die Durchführung von Sportkursen und -schulungen ist unter Einhaltung der genannten Auflagen ebenfalls zulässig. Der Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin untersagt. Wettkämpfe und Ligaspiele im Bereich des Profisports sind jedoch zulässig, sofern die Spiele nicht vor Publikum stattfinden und die entsprechenden Auflagen und Schutzkonzepte eingehalten werden.

Auch die Vermietung von Sportgeräten wie Fahrrädern oder Booten ist möglich.

Sportsenator Andy Grote: „Sport verbindet uns, hält uns als Stadt zusammen, ist Alltag und Lebensgefühl in der Active City. Gerade deshalb hat uns die Unterbrechung des Sportbetriebs in den vergangenen Wochen hart getroffen und wir sind froh, dass wir jetzt – mit Abstand – weiter vorangehen können. Die Wiederaufnahme des Indoorsports ist dabei ein nächster großer Schritt, den wir aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos gründlich vorbereitet haben, um Sportausübung und Gesundheitsschutz bestmöglich zu vereinbaren. Wenn wir alle mit Sportsgeist weiter aufeinander aufpassen, bringen wir die Active City jetzt wieder in Topform.“

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote sowie wichtige Telefonnummern und Kontakte. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg.

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

(Aktualisiert am 28. Mai, 10:00 Uhr)

Rückfragen der Medien Behörde für Inneres und Sport Pressestelle Telefon: 040 42839 2673 E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de

      Hygienekonzept BWSV

zur unbedingten Einhaltung für Bootsbenutzer

seit Ende Mai 2020 dürfen wir wieder mit dem Jugendsegeln anfangen. Hier gelten die Hygienevorschriften.

  • Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Anlage nicht betreten.
  • Grundsätzlich ist unbedingt ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen allen Personen auf der Anlage einzuhalten.
  • Diese Abstandsregelung gilt auch auf den Booten.
  • Die Boote dürfen nur mit 2 Personen besetzt werden. Ausnahme nur für Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Auf den Trainerbooten gilt max. 2 Pers. + 1 Trainer/in
  • Der Umkleideraum / Jugendraum bleibt geschlossen. Die Toilette darf benutzt werden. Taschen können in der Halle abgelegt werden.
  • Allen Bootsbenutzern wird empfohlen, die Anlage bereits in entsprechender Segelbekleidung zu betreten. Ein Umziehen vor Ort ist nur im Freien oder in der Halle möglich. Das Clubhaus steht nicht zur Verfügung.
  • Das Clubhaus steht nicht zur Verfügung.
  • Die Toiletten sind nach dem Training zu desinfizieren. Dies muß vom Verein sichergestellt werden.
  • Auf dem Steg werden Laufrichtungen eingerichtet. Diese sind zu beachten.
  • Für den Aufenthalt auf dem Gelände des Vereins empfehlen wir das Tragen eines Mund/Nasenschutzes. Sollte beim Begegnen ein Abstand von mindestens 1,5m nicht eingehalten werden können, ist das Tragen eines Mund/Nasenschutzes vorgeschrieben.
  • Bei der nötigen Kommunikation mit anderen Vereinsmitgliedern der Segelschule, ist ein Abstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
  • Alle Teile des Inventars, die von Kunden und Mitarbeiten mit den Händen berührt werden können, werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert.
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Anwesenheitsliste Jugend / Bogensport

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